Die Lehre Ferdinand Regelsbergers
Einblicke in die Lehre Regelsbergers unter besonderer Berücksichtigung einer Mitschrift seiner Pandektenvorlesung
Maren Radtke
Ferdinand Regelsberger war ein bedeutender Pandektist des 19. Jahrhunderts. 1893 erschien der erste und einzige Band seines Lehrbuchs der Pandekten, der die allgemeinen Lehren des Pandektenrechts behandelt. Eine Fortführung zum Sachen- und Obligationenrecht, Familien- und Erbrecht wurde nie veröffentlicht. Sein Werk ist unvollendet geblieben. Regelsberger hatte angeordnet, alle Entwürfe seiner schriftstellerischen Arbeiten nach seinem Tod zu vernichten. Umso bedeutungsvoller ist eine Mitschrift, die ein Student während einer der Vorlesungen Regelsbergers in Gießen angefertigt hat. Dort, an der Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Universität zu Gießen, lehrte Regelsberger in der Zeit von 1868 bis 1872. Das Werk gewährt mit Hilfe dieser Mitschrift einen Einblick in die Pandektenlehre Ferdinand Regelsbergers.
Die Autorin stellt im ersten Teil die Person Ferdinand Regelsberger vor und ordnet im Anschluss die Vorlesungsmitschrift in das wissenschaftliche Wirken Regelsbergers ein. Nach einem Überblick über den Aufbau und den Inhalt der Vorlesung erfolgt eine Analyse. Themen wie Begriff des Rechts und Quellen des Rechts, die Lehre vom Besitz und die Schuldübernahme werden ebenso behandelt wie die Lehre von der Zession, das fiduziarische Rechtsgeschäft und der Vertrag zugunsten Dritter. Der zweite Teil umfasst die Edition der Vorlesungsmitschrift. Die Mitschrift beinhaltet neben den allgemeinen Lehren auch eine Darstellung des Obligationen- und Sachenrechts sowie des Familienrechts und schafft damit die Möglichkeit, Regelsbergers Ansichten zu diesen Themenbereichen nachzuvollziehen. Somit bietet die Mitschrift eine wertvolle Ergänzung zu seinen Werken.