Die Lehre vom Unternehmen an sich.
Walther Rathenau und die aktienrechtliche Diskussion in der Weimarer Republik.
Frank Laux
Die Lehre vom Unternehmen an sich hat in der rechtswissenschaftlichen Literatur der Bundesrepublik Deutschland eine merkwürdige Behandlung erfahren. Zwar wird ihr maßgebende Bedeutung für die aktienrechtliche Diskussion während der Weimarer Republik zugesprochen. Gleichwohl wurde und wird gegen sie der Vorwurf inhaltlicher Beliebigkeit erhoben und der Verdacht der Ideologie ausgesprochen, was sie zum »Schreckgespenst juristischer Dogmatik im Unternehmensrecht bis heute« werden ließ.
Laux legt mit seiner Arbeit eine tiefgründige Analyse der Begründung der Lehre vom Unternehmen an sich durch Walther Rathenau und ihrer Entwicklung und Diskussion in der Weimarer Republik vor. Dazu werden vorbereitend im 1. Teil die Grundzüge der wirtschaftlichen Entwicklung der Aktiengesellschaft bis um die Jahrhundertwende und das Verhältnis der Aktiengesellschaft zum Aktionär einerseits und zum Staat und der Gesellschaft andererseits dargestellt. Im 2. Teil der Arbeit wird die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik analysiert, bevor sie in Gestalt ihrer Auswirkungen auf einzelne, für die Reform des Aktienrechts beispielhafter Problembereiche im 3. Teil untersucht wird. Mit letzterem will der Autor zwar nicht in erster Linie einen Beitrag zur Aufarbeitung der Reform des Aktienrechts und ihrer Diskussion in der Weimarer Republik bezwecken, dennoch wird deren wesentliches Thema abgehandelt, nämlich die Frage nach der Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von Unternehmen und Aktiengesellschaft und deren eigenen, von denen der Aktionäre unvermittelten Interessen, die in der Lehre vom Unternehmen an sich eine neue, für die Aktienrechtsreform ausschlaggebende Antwort erhielt.
Obwohl die Entwicklung der Aktiengesellschaft zum Aktienunternehmen schon über ein halbes Jahrhundert andauert, ist der Versuch seiner Erfassung in der Lehre vom Unternehmen an sich und der Auseinandersetzung um sie in der Weimarer Republik in der aktuellen Diskussion bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden. Mit der vorliegenden Arbeit macht Laux deutlich, daß die Lehre vom Unternehmen an sich und ihre Diskussion in der Weimarer Republik nicht allein von rechtshistorischer Bedeutung sind.