Die liechtensteinische privatrechtliche Anstalt
Eine Rechtsform zwischen Kapitalgesellschaft und Stiftung
Domenik Dr. Vogt
Wie kaum eine andere Rechtsform verkörpert die privatrechtliche Anstalt das mit der Schaffung des liechten-steinischen PGR verfolgte Liberalitätsideal. Sie ist als ein Mittelgebilde zwischen Körperschaft und Stiftung konzipiert und kann sowohl stiftungsähnlich, aber auch ähnlich einer Aktiengesellschaft ausgestaltet werden. Sie ist die flexibelste Rechtsform, die das liechtensteinische Recht zu bieten hat.
Diese Flexibilität birgt aber insbesondere aufgrund der überwiegend dispositiven Gesetzesnormen beträchtliche Rechtsunsicherheit. Darüber hinaus ist das Anstaltsrecht im Vergleich zum Stiftungsrecht durch eine weitaus geringere Dichte an einschlägiger Literatur und Rechtsprechung gekennzeichnet. Der Rechtsanwender sieht sich folglich mit grossen Schwierigkeiten bei der Beantwortung von Fragen betreffend die Anstalt konfrontiert. Angesichts der in vielen Bereichen des Anstaltsrechts nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheiten kam auch die liechtensteinische Regierung jüngst zum Ergebnis, dass hinsichtlich Lehre und Forschung zum Anstaltsrecht entsprechender Handlungsbedarf besteht.
Vor diesem Hintergrund ist die vorliegende Arbeit darauf ausgerichtet, das Recht der liechtensteinischen pri-vatrechtlichen Anstalt möglichst umfassend und systematisch aufzuarbeiten. Ziel ist es dabei letztlich, einen Beitrag zum Abbau der Rechtsunsicherheit und zur Weiterentwicklung des Anstaltsrechts zu leisten.
Der Autor hat an der Wirtschaftsuniversität Wien und an der University of Cambridge studiert. Die gegenständliche Arbeit wurde im Oktober 2019 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich mit dem Prädikat „magna cum laude“ abgenommen. Aktuell ist der Autor als Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig.