Die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung volljährig Gewordener gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB.
Regelungsbereich des MHbeG und Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung auf das Volljährigkeitsvermögen.
Simone Konz
Mit dem Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetz (MHbeG) wurde gem. § 1629a i. V. mit §§ 1990, 1991 BGB für volljährig Gewordene die Möglichkeit geschaffen, ihre Haftung auf das Volljährigkeitsvermögen zu beschränken und in § 723 I 3 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für volljährig gewordene Gesellschafter begründet. Das MHbeG wirft zahlreiche Probleme aus den verschiedensten Bereichen des materiellen Zivil- und Prozeßrechts wie dem Minderjährigen- und Familienrecht, dem Schuldrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht und nicht zuletzt dem Recht der Erbenhaftung und dem Vollstreckungsrecht auf, die z. T. noch kaum oder gar nicht behandelt wurden. Auf der Höhe der aktuellen Diskussion in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt Simone Konz unter Einbeziehung der wichtigsten seit Inkrafttreten des BGB vertretenen Positionen eigenständige praxisgerechte Lösungen. Die Autorin setzt sich umfassend mit dem Regelungsbereich des MHbeG und unter Darstellung der erbrechtlichen Rechtslage den materiellen und prozessualen Rechtsfolgen der Haftungsbeschränkung, insbesondere dem Rechtsverhältnis zwischen volljährig Gewordenen und Altgläubigern, aber auch etwaigen Aus..weiterlesen