Die Niederlassungsfreiheit des EGV – nur ein Gleichheits- oder auch ein Freiheitsrecht?
Klaus Lackhoff
Der Autor befaßt sich mit der Bestimmung von Inhalt und Struktur der Niederlassungsfreiheit. Er vertritt dabei den Standpunkt, daß die Niederlassungsfreiheit EG-Ausländern und Inländern nicht nur die Gleichbehandlung sondern auch einen grundrechtlichen Freiheitsbereich auf wirtschaftliche Betätigung verbürgt.
Die umfassende Untersuchung legt dabei die gleichheits- und freiheitsrechtliche Doppelstruktur der Niederlassungsfreiheit offen und bestimmt den Inhalt beider Verbürgungen. Vor allem vier Aspekte werden besonders behandelt: Zunächst wird bei der Festlegung des sachlichen Anwendungsbereichs der Niederlassungsfreiheit gezeigt, daß – entgegen der Rechtsprechung des EuGH – rein interne Sachverhalte in den Anwendungsbereich der Grundfreiheiten fallen. Insoweit hält der Verfasser eine Rechtsfortbildung für geboten, deren Zulässigkeit und Bindungswirkung für die Bundesrepublik er selbst angesichts des Maastricht-Urteils des BVerfG bejaht. Grundlage für diese Position ist, daß der EGV nicht nur eine Öffnung der nationalen Märkte verlangt, sondern auch das Ziel verfolgt, in der Gemeinschaft möglichst einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und dem Markt eine wesentliche Steuerungsfunktion zuweist.
Dieses Konzept der wettbewerlichen Selbststeuerung der Märkte bei möglichst weitgehender Wettbewerbsgleichheit ist auch Grundlage für die zweite Hauptthese der Arbeit, daß die Niederlassungsfreiheit nicht nur ein echtes Gleichheits- sondern auch ein Freiheitsrecht ist. Sie verbürgt danach sowohl die Gleichbehandlung von Inländern und EG-Ausländern als auch eine wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, die nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
Wann ein Eingriff („Beschränkung“) in diese Freiheit oder eine Ungleichbehandlung vorliegen und unter welchen Voraussetzungen sie gerechtfertigt werden können, sind die weiteren Schwerpunkte der Untersuchung.