Die rechtliche Beurteilung von Parodien im nationalen Urheberrecht der Mitgliedstaaten der EU
Kerstin Mauch
Die Kunstgattung der Parodie ist seit der griechischen Antike von besonderer kultureller Bedeutung. Sie ist gekennzeichnet durch die humoristische Bearbeitung einer Vorlage. Handelt es sich bei der Vorlage um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, entstehen zwangsläufig Konflikte mit dessen Urheber. In dem schwierigen Grenzbereich zwischen Bearbeitung, Plagiat und freier Benutzung ist die Parodie in den Urheberrechtsordnungen aller EU-Mitgliedstaaten anzusiedeln. Als grenzüberschreitendes kulturelles Phänomen verlangt die Parodie einen vergleichenden Ansatz, den diese Studie anstellt. Es wird ein Vorschlag für eine einheitliche Lösung, die nach diesem Vergleich und angesichts der fortschreitenden Harmonisierung des Urheberrechts in Europa notwendig erscheint, entwickelt.