Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte und die sogenannte Expertenhaftung.
Michael Plötner
Die Rechtsfigur des Vertrags mit Schutzwirkung für Dritte ist seit fast einem Jahrhundert Bestandteil von Lehre und Praxis. Gleichwohl fehlt heute Klarheit im Umgang mit ihren Tatbestandsmerkmalen. Bei der Lösung von Einzelfällen verliert die Figur ihre Konturen und ihre gesicherte Stellung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung. Jede Erweiterung ihrer Anwendung durch die Rechtsprechung, wie die Aufgabe der sog. »Wohl und Wehe«-Formel, die Ausdehnung von Schutz- auf Hauptleistungspflichten, die Unbeachtlichkeit gegenläufiger Interessen und zuletzt die Annahme einer stillschweigenden Abbedingung von § 334 BGB, konnte nur durch Aufweichung der ursprünglichen Tatbestandsmerkmale erreicht werden. Als Folge herrscht heute breite Unsicherheit über Anwendungsbereich und Auslegung. Offen wird bereits eine grundlegende Neuordnung der Rechtsfigur gefordert.
Michael Plötner nimmt diese Forderung auf und entwickelt für den Bereich der sogenannten Expertenhaftung (Haftung von Gutachtern, Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte) unter Heranziehung der historischen Sachverständigenhaftung sowie der Aufdeckung systematischer Gemeinsamkeiten mit der Amtshaftung und der handelsrechtlichen Maklerhaftung den allgemeinen Satz einer Haftung von neutralen Leistungserbringern für primäre Vermögensschäden.