Die Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548 und 1577
Historische Einführung und Edition
Matthias Weber
Die vom Reichstag des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation im Jahr 1530 verabschiedete Reichspolizeiordnung, die 1548 und erneut 1577 überarbeitet und vermehrt wurde, hat in der frühneuzeitlichen Gesetzgebung als zentrales, überregional geltendes und thematisch weitgreifendes Gesetz eine herausgehobene Bedeutung. In der Fassung von 1577 blieb sie als ein „Grundgesetz“ bis zum Ende des Alten Reichs im Jahr 1806 in Kraft. Desto überraschender ist es, daß alle drei Reichspolizeiordnungen nur in einer 1747 erschienenen, fehlerhaften und aus heutiger Sicht nicht mehr zulänglichen Edition verfügbar sind. Gerade in der gegenwärtigen umfassenden Literatur, die sich im Kontext der Erforschung der frühneuzeitlichen „Policey“ mit Sozialdisziplinierung und mit Analyse von Herrschaft und Kontrolle befaßt, werden die Reichspolizeiordnungen wieder verstärkt ausgewertet. Die vorliegende Ausgabe gibt einen Überblick über die Geschichte der Reichspolizeiordnungen und deren Druckgeschichte seit 1530 und weist sämtliche Einzeldrucke und frühneuzeitlichen Sammeleditionen der Reichspolizeiordnungen nach, zum Teil durch Titelblatt-Abbildungen. Die Edition der Reichspolizeiordnungen von 1530, 1548 und 1577 nach den jeweils ersten in Mainz erschienenen Einzeldrucken wird durch Bibliographien, Inhaltsregister und Verzeichnisse ergänzt.