Die Reichweite der wettbewerbsrechtlichen Verbandsklagebefugnisse in bilateralen Verletzungsverhältnissen
Ein Vergleich von lauterkeitsrechtlichem Vorbild und kartellrechtlichem Abbild
Lukas Kalkbrenner
Die Reform der kartellrechtlichen Verbandsklagebefugnis im Zuge der 8. GWB-Novelle wirft die Frage nach deren Reichweite auf. Im Lichte des lauterkeitsrechtlichen Vorbilds, das der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 33 Abs. 2 GWB ausdrücklich vor Augen hatte, legt die Untersuchung die bewährte UWG-Praxis bei der Bestimmung der rechtlichen und tatsächlichen Grenzen der kollektiven kartellrechtlichen Anspruchsberechtigung zugrunde. Im Mittelpunkt steht der Anwendungsbereich der teleologischen Reduktion der Verbandsklagebefugnis in bilateralen Verletzungsverhältnissen, in denen primär die individuellen Interessen des unmittelbar geschädigten Marktteilnehmers berührt werden. Ausgehend von der Bestimmung der systematischen Stellung der wettbewerbsrechtlichen Verbandsklagebefugnisse im kollektiven Rechtsschutz analysiert die Untersuchung die lauterkeits- und kartellrechtliche Verbandsklagebefugnis sowie deren Konkurrenzverhältnis.