Die reine Beitragszusage.
Überlegungen zur Stärkung der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung.
Larissa Schobert
Betriebliche Altersversorgung muss gestärkt werden. Die haftungstransparente reine Beitragszusage könnte der Schlüssel für die Verwirklichung dieses Ziels sein. Zum 1. Januar 2018 wird die reine Beitragszusage erstmals in das Betriebsrentengesetz eingefügt. Larissa Schobert setzt sich mit der gesetzlichen Integration der reinen Beitragszusage auseinander, beleuchtet die Charakteristika der Zusage, wirft einen rechtsvergleichenden Blick in das US-amerikanische Betriebsrentenrecht und konzipiert ein eigenes Regelungskonzept zur Handhabung reiner Beitragszusagen. Dieses Konzept beruht auf einer Risikoanalyse in den Bereichen der Langlebigkeit, Insolvenz, Inflation und Kapitalanlage. Unter Heranziehung der Mechanismen zur Risikoabfederung wird ein de lege ferenda Modell entwickelt, in dem die reine Beitragszusage individualvertraglich, qua Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag begründet werden, aber nur über Direktversicherungen und Pensionskassen durchgeführt werden darf.
Ausgezeichnet mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2017.