Die societas leonina in der europäischen Privatrechtsgeschichte.
Der Weg vom Typenzwang zur Vertragsfreiheit am Beispiel der Geschichte der Löwengesellschaft vom römischen Recht bis in die Gegenwart.
Kai-Michael Hingst
Das Thema der Untersuchung ist die Entwicklungsgeschichte der societas leonina (Löwengesellschaft), eines gesellschaftsrechtlichen Instituts, das seinen Ursprung im antiken römischen Recht hat. Seinen Namen verdankt es der Fabel von der Jagdgesellschaft des Löwen, der seine Jagdgenossen nicht an der gemeinsamen Beute teilhaben läßt. Demgemäß handelt es sich bei der societas leonina als Rechtsinstitut um eine Gesellschaft, in der ein Gesellschafter von der Beteiligung an dem erzielten Gewinn vertraglich ausgeschlossen ist.
Kai-Michael Hingst folgt der Spur der societas leonina, zu der bislang erst eine kurze Monographie aus dem Jahr 1738 vorlag, durch die Epochen der europäischen Privatrechtsgeschichte vom römischen Recht bis in die Gegenwart. Dabei zeigt sich, daß die Bedeutungsverschiebungen, denen der Ausdruck »societas leonina« im Laufe der Zeit unterlag, auf die Beantwortung der im Mittelpunkt stehenden Rechtsfrage zurückwirken, wie eine societas leonina rechtlich bewertet wird, d. h. in welcher Form, aus welchen Gründen und mit welchen Folgen sie als wirksam oder unwirksam angesehen wird. Während die Römer eine societas leonina für nichtig hielten, weil sie bei formaler Betrachtung keinem der anerkannten Vertragstypen entsprach, setzt mit dem Usus modernus die Tendenz zu ihrer materialen Bewertung ein, so daß eine societas leonina heute, sofern der vom Gewinn ausgeschlossene Gesellschafter nicht sittenwidrig übervorteilt wird, kraft Vertragsfreiheit als wirksam angesehen werden kann. Ein Rechtsvergleich erweist, daß die societas leonina noch im geltenden Recht der europäischen Staaten präsent ist: Die Löwengesellschaft im deutschen Sprachraum, die société léonine in Frankreich, der patto leonino in Italien und das leeuwedeel-beding in den Niederlanden sind – ungeachtet ihrer Unterschiede im einzelnen – Früchte vom selben, römischrechtlichen Stamm.