Die strategische Insolvenz
Zwischen Missbrauch und kunstgerechter Handhabung des Insolvenzplanverfahrens als gesellschaftsrechtliches Gestaltungsinstrument
Gerrit M. Bulgrin
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) im März 2012 ist es erstmals möglich geworden, die Gesellschafter in ein Insolvenzplanverfahren miteinzubeziehen. Dies stellt einerseits einen maßgeblichen Fortschritt für die deutsche Sanierungspraxis dar, verstärkt jedoch andererseits das Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht und wirft in diesem Schnittbereich interessante neue Rechtsfragen auf: Welche gesellschaftsrechtlichen Regelungen können in einem Insolvenzplan getroffen werden? Entfaltet die mitgliedschaftliche Treuepflicht auch im eröffneten Insolvenzplanverfahren noch ihre volle Wirkung? Gerrit M. Bulgrin nimmt zu diesen und weiteren Fragen Stellung und legt hinsichtlich des in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Falls „Suhrkamp“ ein besonderes Augenmerk auf die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gesellschafter vor und während eines laufenden Insolvenzplanverfahrens.