Die Systematik der Steuerentstrickung im deutschen Ertragsteuerrecht
Erdogan Atilgan
Der Begriff der Steuerentstrickung definiert einen Vorgang, durch den stille Reserven eines Wirtschaftsguts – ohne einen Umsatzakt am Markt – aufgedeckt und besteuert werden, wenn diese der deutschen Besteuerung entzogen werden. Die Ausgestaltung der Gewinnrealisierung durch Steuerentstrickung im deutschen Ertragsteuerrecht ist de lege lata steuerartenspezifisch zersplittert, da eine Reihe von Unterschieden hinsichtlich der Tatbestände, der Bewertungsmaßstäbe und der Rechtsfolgen existieren. Die Entstrickungsnormen sind nicht homogen ausgestaltet. Von einem allgemeinen und in sich geschlossenen Entstrickungsprinzip im deutschen Ertragsteuerrecht kann daher nicht gesprochen werden. Dies erschwert die Anwendung der einzelnen Entstrickungsnormen in der Praxis. Außerdem bestehen im gegenwärtigen System der Steuerentstrickung steuerliche Erfassungslücken. In diesem Werk werden die Entstrickungsnormen im deutschen Ertragsteuerrecht systematisch hinsichtlich der Entstrickung dem Grunde nach, der Höhe nach und dem Zeitpunkt nach analysiert. Es wird untersucht, wie der Gesetzgeber, im Spannungsfeld des Europarechts und des Fiskalinteresses, das System der Steuerentstrickung de lege lata ausgestaltet hat. Außerdem wird der Frage nachgegangen, wie sich de lege ferenda ein einheitliches und in sich geschlossenes Entstrickungskonzept entwickeln lässt, das steuerliche Erfassungslücken schließt und dazu unerkannte oder neuartige Gestaltungen steuerlich erfassen kann.