Die Tariftreueerklärung im Lichte des deutschen und europäischen Arbeitsrechts.
Deike Hempel
Gegenstand der Untersuchung ist die sogenannte »Tariftreueerklärung« bei der Vergabe öffentlicher Verträge. Die Tariftreueregelungen bestimmen, dass sich der Bieter gegenüber dem Auftraggeber verpflichten muss, im Falle der Zuschlagserteilung seinen Arbeitnehmern mindestens die am Ort der Leistungsausführung gültigen Tariflöhne zu zahlen.
Deike Hempel untersucht die Frage, ob Tariftreueregelungen, unabhängig davon, ob sie aus politischen Gründen wünschenswert oder aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll erscheinen, arbeitsrechtlich zulässig sind. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Vereinbarkeit der Tariftreuegesetze mit der aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleiteten Koalitionsfreiheit einerseits und der durch den EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit andererseits.
Die Autorin zeigt, dass die rechtlichen Probleme der Tariftreuegesetze der Bundesländer im Bereich des Europäischen Arbeitsrechts liegen. Das nationale Recht, insbesondere das Verfassungsrecht, steht den untersuchten Regelungen nicht entgegen. Einer Prüfung am Maßstab des Europäischen Arbeitsrechts halten die Tariftreueregelungen dagegen nicht stand. Sie verstoßen gegen die Dienstleistungsfreiheit und gegen die Entsenderichtlinie.