Die umsatzsteuerliche Behandlung der Sachspenden unter Berücksichtigung der Vorgaben des Leistungsfähigkeitsprinzips
Corinna Herrgott
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Sachspenden stand in den letzten Jahren des Öfteren in der Kritik. Nach den gesetzlichen Vorschriften unterliegen Sachspenden als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzbesteuerung. Insbesondere wenn der Unternehmer Waren spendet, die er nicht mehr verkaufen kann, erscheint die Besteuerung nicht angemessen.
Die Finanzverwaltung versucht Unbilligkeiten unter anderem dadurch abzumildern, dass in bestimmten Fällen von einer Besteuerung abgesehen wird. Diese Vorgehensweise führt zwar teilweise zu praktikablen Lösungen. Allerdings trägt sie nicht zur Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmer bei und kann sich daher negativ auf deren Spendenbereitschaft auswirken.
Im Rahmen der Dissertation werden die Tatbestände der unentgeltlichen Wertabgaben sowie die Einordnung der Sachspenden in diese Systematik genauer untersucht. Dabei werden sowohl die Historie der Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben als auch die zugrunde liegenden Prinzipien, welche für die umsatzsteuerliche Behandlung der Sachspenden relevant sind, berücksichtigt.
Im Rahmen der Erarbeitung der maßgeblichen Auslegungsdirektiven wird insbesondere auf die unionsrechtlichen Vorgaben und die Möglichkeiten eines effektiven Grundrechtsschutzes im Umsatzsteuerrecht eingegangen. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der Anwendbarkeit des Leistungsfähigkeitsprinzips. Unter Einbeziehung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und der dargestellten Prinzipien werden schließlich Lösungsmöglichkeiten für eine sachgerechte umsatzsteuerliche Behandlung der Sachspenden aufgezeigt.