Die verfassungsrechtliche Belastungsgrenze der Unternehmen,
dargestellt am Beispiel der Personalzusatzkosten.
Walter Leisner
Die Belastungen der deutschen Unternehmen mit Personalzusatzkosten haben eine Höhe erreicht, die heute die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Existenz vieler Betriebe akut gefährden; vor allem gilt dies im Bereich des Handwerks. Dieser „Soziallohn“ ist gegenwärtig fast ebenso hoch wie das Leistungsentgelt. Zurückzuführen ist dies vor allem auf den ständigen, überproportionalen Anstieg der Sozialversicherungsleistungen der Betriebe.
Es stellt sich daher die Frage, ob die Verfassung in ihren wirtschaftlichen Grundrechten, vor allem Berufs- und Eigentumsfreiheit, dieser Überlastung der Unternehmen durch den Gesetzgeber nicht letzte Schranken zieht. Dies ist zu bejahen, wenn man, mit der neueren Rechtsprechung des BVerfG, von einem marktoffenen Verfassungsrecht ausgeht.
Die Untersuchung zeigt sodann Fehlentwicklungen der Sozialversicherung auf, insbesondere in deren „Fremdlasten“ und der Übersteigerung der sozialen Sicherungen. Die Unternehmen dürfen nicht mit Leistungen belastet werden, welche im allgemeinen Interesse über Steuern finanziert werden müssen.