Die verfassungsrechtlichen Grenzen der exekutiven Normsetzung in Bolivien.
Ursprünge, rechtsvergleichende Dogmatik und Praxis.
Maria Virginia Lorena Ossio Bustillos
In Bolivien hat das Präsidialsystem eine lange Tradition. Die Institution des Präsidenten auf Lebenszeit existiert heute zwar nicht mehr, jedoch ist keine zusätzliche Kontrolle für die Normsetzung der exekutiven Gewalt vorgesehen.
Um die verfassungsrechtlichen Grenzen der exekutiven Gewalt in Bolivien zu analysieren, ist dieses Buch in zwei Hauptteile untergliedert. Der erste Teil stellt den historisch sozialen Charakter der Bildung und des Wandels von Institutionen der Exekutive und die politische Kultur Boliviens dar. Der zweite Teil widmet sich den begrifflichen, systematischen und dogmatischen Zusammenhängen in Boliviens Rechtssystem und weiterer Länder in Südamerika.
Als Grundform der exekutiven Rechtsetzung wird hier das Spektrum bezeichnet, das den Grad der Bindung und Eigenständigkeit der Rechtsetzungsbefugnisse zur exekutiven Gewalt in Bezug auf das Gesetz bestimmt. Die theoretischen Modelle der deutschen und französischen Verfassungsstrukturen sind für die lateinamerikanischen Verfassungen besonders wichtig, weil sie für zwei unterschiedliche rechtsdogmatische Lösungen stehen, die mit dem demokratisch-rechtstaatlichen Formenkreis vereinbar sind. Demzufolge zeigt sich in dieser Untersuchung eine gebundene Grundform lediglich in einer gemäßigten Ausprägung in Peru, Venezuela, Brasilien und Argentinien. Dagegen folgen Bolivien und Chile der Grundform der Eigenständigkeit der Rechtsetzungsbefugnisse.