Die Versicherbarkeit von Umweltschäden
Sabine Clausen
Mit der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) ist erstmals ein öffentlich-rechtliches Haftungssystem zum Ausgleich von Schäden an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Boden geschaffen worden. Den Grundsätzen des Verursacherprinzips entsprechend soll derjenige Betreiber, der durch seine Tätigkeit einen Umweltschaden verursacht hat, die finanzielle Verantwortung für diesen Schaden tragen.
Für die Deckung der Haftung sollen die Mitgliedstaaten darauf hinwirken, dass geeignete Märkte der Deckungsvorsorge bereit gestellt werden. Bei der Versicherung handelt es sich um eine gewichtige Form der Deckungsvorsorge.
Unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Umwelthaftungsregelungen und des entsprechenden Versicherungsschutzes erfolgt zunächst anhand der Regelungen in der Umwelthaftungsrichtlinie eine Einschätzung dahingehend, ob diese Regelungen grundsätzlich eine Versicherbarkeit von Umweltschäden ermöglichen. Zudem wird der Frage nachgegangen, in welcher Form die bisherigen Versicherungen eventuell weiter bestehen oder einen Ansatz für neue Versicherungen bieten können.
Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.