Die Verwaltungsvorschrift im System der Rechtsquellen.
Thomas Sauerland
Die Verwaltungsvorschriften sind seit der konstitutionellen Staatsrechtslehre des 19. Jahrhunderts zu einem Dauerthema des Öffentlichen Rechts geworden. Stand vormals ihre Rechtsnatur im Mittelpunkt dogmatischen Interesses, werden sie nunmehr mit dem Topos der verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte in einen größeren Zusammenhang gestellt. Die Erörterungen hierzu haben bis heute nicht zu endgültigen Lösungen geführt, weshalb Thomas Sauerland das Rechtsinstitut der Verwaltungsvorschrift einer umfassenden Konturierung unterzieht.
Zunächst geht er auf die Bindungswirkung der Verwaltungsvorschriften aus der Vollzugsperspektive der Administrative ein. Daran schließen sich Untersuchungen über die Verbindlichkeit dieser exekutiven Rechtsnormen aus der Handlungsperspektive der Exekutive, der Kontrollperspektive der Judikative und der Vollzugsadressatenperspektive Dritter an. Zuletzt werden die Implikationen der Verwaltungsvorschriften in ausgewählten Teilrechtsgebieten wie dem Staatshaftungsrecht, dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem Europarecht einer Lösung zugeführt.