Die Verwirklichung der Menschenrechte im Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, im Grundvertrag und den ihn begleitenden Nebeninstrumenten
Die Arbeit untersucht die Pflicht der BRD, den Deutschen in der DDR die Menschenrechte zukommen zu lassen und die Problematik, die sich daraus ergibt, dass die DDR ein eigener Staat ist. Daran schliesst sich an, welche Menschenrechte im Grundvertrag angesprochen sind, wie die politische Wirklichkeit in bezug auf diese Rechte in der DDR aussieht und welche Besserung der Grundvertrag bringt.