Die Vollstreckung monetärer Sanktionen unter besonderer Berücksichtigung von Opferinteressen
Gregor Stallinger
Diese Studie untersucht, wie die einzelnen Gläubiger des Täters im Rahmen des Strafverfahrens Berücksichtigung finden: Staatlicher Sanktionierung steht die Schadenskompensation der Verletzten entgegen. Auch sonstige Gläubiger des Täters sind betroffen. Besonderheiten ergeben sich, wenn der Täter ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung beantragt. Die Rückgewinnungshilfe stellt Opferinteressen im Rahmen der Gewinnabschöpfung in den Vordergrund. Sie ist das einzige strafrechtliche Institut und zugleich Schnittstelle zwischen Zivil- und Strafrecht, durch das Tatopfer schon während des Strafverfahrens ihre Schadensersatzansprüche sichern können. Die Reformen dazu, die unter dem Einfluss des Bundesverfassungsgerichts in jüngster Zeit erfolgten, werden dargestellt und hinterfragt.