Die vorzeitige Beendbarkeit des Anstellverhältnisses eines AG-Vorstandmitglieds gegen seinen Willen
Marion Schumacher-Mohr
Obwohl das Schicksal von Organ- und Anstellungsverhältnis in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich unabhängig voneinander zu beurteilen ist, hat die besondere Bedeutung des Vorstandsamts dennoch weitreichende Auswirkungen auf die Frage nach der Beendbarkeit des Anstellungsverhältnisses eines AG-Vorstandsmitglieds gegen den Willen des Betroffenen. Aus Sicht der Gesellschaft führen die klassischen dienstvertragsrechtlichen Beendigungsmöglichkeiten in den seltensten Fällen zum Erfolg. Aufgrund dieses Befundes empfiehlt es sich, bereits bei Abschluss des Anstellungsvertrages Vorsorge zur Entschärfung der Beendigungsproblematik zu treffen. Im Fall der Nichtbeendbarkeit stellt sich häufig die Frage, mit welchem Inhalt das Anstellungsverhältnis eines abberufenen Vorstandsmitglieds fortbesteht. Hier untersucht die Arbeit zum einen, ob dem Abberufenen ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung zusteht und zum anderen, auf welcher Hierarchieebene der Gesellschaft ein abberufenes Vorstandsmitglied auch gegen seinen Willen beschäftigt werden kann.Die Erörterung der Beendigungsproblematik erfolgt unter Einbeziehung der in der Praxis höchst unterschiedlichen Ausgestaltungsmodalitäten des Anstellungsverhältnisses. Besondere Berücksichtigung findet die Frage, ob ein Vorstandsmitglied bei im Einzelfall vorliegender sozialer Schutzbedürftigkeit in direkter oder entsprechender Anwendung arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen kann. Zudem wird die Frage erörtert, wie die Beendbarkeit im Fall des Aufstiegs eines Arbeitnehmers zum Vorstandsmitglieds zu beurteilen ist bzw. welche Auswirkungen eine Fortbeschäftigung nach Beendigung der Organstellung entfaltet. Die Arbeit schließt mit einer Untersuchung der Besonderheiten im Konzernverbund.