Die Zahlstelle in der Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren.
Karen Kuder
Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zum Lastschrifteinzug verlagert das Anfechtungsrisiko von Zahlungen in der Schuldnerinsolvenz auf den wertneutralen Zahlungsverkehr. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll Lastschriften auch dann widersprechen können, wenn die eingezogene Forderung berechtigt war und keine Einwendungen bestehen. Vor allem aus der Sicht der sich redlich verhaltenden Zahlstelle wirft diese Rechtsprechung neue Fragen auf.
Dabei unterscheidet die Autorin zwischen den Genehmigungs- und Widerspruchsmöglichkeiten einer Lastschriftbelastung außerhalb des Insolvenzverfahrens, im Antragsverfahren und im eröffneten Verfahren. In Abweichung zur Rechtsprechung des BGH zeigt sie schließlich einen Weg auf, der auch unter Beachtung insolvenzrechtlicher Aspekte eine ungerechtfertigte Risikoverteilung im Einzugsermächtigungsverfahren vermeidet.