Die Zittauer und ihre Kirchen (1300–1600)
Zum Wandel religiöser Stiftungen während der Reformation
Petr Hrachovec
Das Verhältnis von Stadt und Kirche zählt zu den zentralen Themen der reformationsgeschichtlichen Forschung. Während der Fokus der meisten Darstellungen auf der Einführung der Reformation liegt, ist es ein wichtiges Anliegen der vorliegenden Darstellung, jenseits der herkömmlichen Epochengrenzen sowohl die spätmittelalterliche Ausgangslage als auch die weitere Entwicklung in der Frühen Neuzeit einzubeziehen. Am Beispiel der Stadt Zittau können dabei unter anderem durch die detaillierte Auswertung der Kirchenrechnungen Kontinuitäten und Brüche vor allem im religiösen Stiftungswesen aufgezeigt werden. Seit den 1520er Jahren standen sich in Zittau der nun evangelisch gewordene Stadtrat und der am alten Glauben festhaltende König von Böhmen als Stadtherr gegenüber. In der langwierigen Auseinandersetzung um die Verfügung über die Stiftungen konnte sich der Rat fast vollständig gegen das habsburgische Königtum durchsetzen.
Die kirchliche Hoheit des lutherischen Rates und das Erlöschen der Konvente unter anderem der Franziskaner und der Johanniter bedeuteten allerdings keineswegs das Ende aller altgläubigen Praktiken im Zusammenhang mit den Stiftungen. So lassen sich zahlreiche Kontinuitäten in der Liturgie und in der Frömmigkeitspraxis vom Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit nachweisen. Anders als in Territorien, in denen der Landesherr das Kirchenregiment ausübte und das Kirchenwesen im Zuge der Reformation obrigkeitlich normierte, kann man die Zittauer Reformation deshalb eher als einen längerfristigen Transformationsprozess beschreiben. Dieses Phänomen wurde für die Länder der Böhmischen Krone bislang kaum beleuchtet. So bietet die vorliegende Studie nicht nur die erste umfassende Darstellung der kirchlichen Verhältnisse in Zittau im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit. Vielmehr liefert sie auch einen wichtigen Baustein für weitere Forschungen zur Verfügungsgewalt über die kirchlichen Stiftungen im Spannungsfeld von Landesherrschaft und städtischer Gesellschaft.