Die Zurechnung des Entwicklungsrisikos im Umweltrecht.
Zur Verantwortlichkeit des Verursachers unvorhersehbarer Umweltschäden.
Marc Löbbecke
Die Schrift zum Risikoverwaltungsrecht widmet sich der dringenden Aufgabe, den Zurechnungsumfang von Umweltschäden zu bestimmen. Technische und wissenschaftliche Innovationen stellen die Wissensgesellschaft vor das Problem, Risikoentscheidungen treffen zu müssen. Wer ist jedoch verantwortlich, wenn sich ein erlaubtes Risiko in einem Schaden verwirklicht? Die Frage spitzt sich auf das Entwicklungsrisiko zu, dessen Zurechnung durch die Umwelthaftungsrichtlinie aktuell geworden ist. Dieser Begriff kennzeichnet Schadenspotentiale jenseits des menschlichen Erkenntnisvermögens. Der Verfasser fragt nach einer ausgewogenen Zurechnung solcher nicht vorhersehbaren Schäden. Vorgestellt wird ein Modell der Risikoteilung zwischen Staat und Verursacher. Der Verursacher wird von der Kostenlast in bestimmten Fällen befreit; im Gegenzug werden dessen Pflichten auf die Generierung von Wissen programmiert.