Disziplinarrecht des Bundes und der Länder
dargestellt am Bundesdisziplinargesetz 8. Ergänzungslieferung
Erwin Schmiemann
Die 8. Ergänzungslieferung aktualisiert in Teil A das BDG.
In Teil B werden eingehend neu kommentiert § 8 (Kürzung der Dienstbezüge), § 9 (Zurückstufung), § 10 (Entfernung aus dem Beamtenverhältnis), § 11 (Kürzung des Ruhegehalts), § 12 (Aberkennung des Ruhegehalts) und § 50 (Entbindung eines Beamtenbeisitzers). Weitere Kommentierungen sind überarbeitet.
In Teil E ist das sonstige Bundesrecht aktualisiert und unter E II 22 die Anordnung über die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und -beamten im Deutschen Patent- und Markenamt neu aufgenommen.
Die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zum BDG (Teil F) sind ebenfalls aktualisiert.
In Teil G sind die Landesdisziplinargesetze aktualisiert. Die Disziplinargesetze von Hamburg und Thüringen werden wegen umfangreicher Änderungen in Gänze ausgetauscht und dem HmbDG ein Gebührenverzeichnis angefügt.
Damit wächst der Gesamtumfang auf über 1.600 Seiten. Deshalb ist dieser Lieferung ein 2. Ordner (mit Rückenschildern für beide Ordner) beigegeben.
Der Lieferung ist auf dem Stand vom Januar 2015.