DS-GVO
Datenschutz-Grundverordnung
Jan Philipp Albrecht, Ulrich Baumgartner, Nikolaus Bertermann, Martin Braun, Eugen Ehmann, Horst Heberlein, Dirk Heckmann, Jörg Hladjk, Anna Zsófia Horváth, Hans-Georg Kamann, Achim Klabunde, Rainer Knyrim, Thomas Kranig, Peter Kraus, Bernard Lukanko, Paul Nemitz, Anne Paschke, Bertram Raum, Stephanie Schiedermair, Alexander Schiff, Martin Schweinoch, Robert Selk, Martin Selmayr, Michael Will, Thomas Zerdick
Zum Werk Mit ihrer Geltung ab dem 25 Mai 2018 führte die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein. Auch über fünf Jahre später ist das dadurch notwendige grundlegende rechtliche Umdenken nur zum Teil bewältigt. Die Regelungen der DS-GVO müssen aus dem Kontext des gesamten Europarechts eigenständig interpretiert werden. Auch dort, wo die DS-GVO noch einzelne – im Übrigen vielfach deutlich überschätzte – Spielräume für den nationalen Gesetzgeber lässt, sind mitgliedstaatliche Regelungen im Licht der Vorgaben der Verordnung auszulegen und anzuwenden. Die Erwägungsgründe zur DS-GVO haben dabei besonderes Gewicht. Sie sind integraler Bestandteil der Verordnung und bei der Interpretation deshalb ebenso zwingend zu berücksichtigen wie der Normtext selbst. Die stark anwachsende Rechtsprechu..weiterlesen