Ein europäischer Jurist des 19. Jahrhunderts.
Jean-Jacques G. Foelix und die rechtsvergleichende Methode im (internationalen) Privatrecht.
Tanja Guddat
Jean-Jacques G. Foelix (1791-1853) juristische Laufbahn war nicht nur von der französischen, sondern auch von der deutschen Rechtskultur geprägt. Nach Abschluß der Koblenzer Rechtsschule, an der die napoleonischen Gesetzbücher gelehrt wurden, praktizierte er als avocat/avouet ebenda und sah sich ab 1814 mit dem ALR und zahlreichen Partikularrechten konfrontiert. Foelix siedelte 1829 nach Paris um.
Er veröffentlichte zahlreiche Monographien und Beiträge in deutschen Zeitschriften und in der von ihm herausgegebenen „Revue Foelix“. Den Einflüssen und der Vermittlung der deutschen Rechtskultur auf die Veröffentlichungen Foelix‘ geht Tanja Guddat in der vorliegenden Arbeit nach. Foelix‘ Zeitschriftenartikel offenbaren Kenntnisse der Inhalte und Methoden der französischen und der deutschen Rechtsvergleichung. Dabei leitet Foelix das Bemühen um die stetige Verbesserung des Code civil, getragen von der vernunftrechtlichen Vorstellung einer idealen Kodifikation. Die vergleichende Methode unter Einbeziehung ausländischer Rechte wendet Foelix auch in seinem Hauptwerk Traité du droit international privé (1843) an, um für Ausländer in Frankreich Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtssicherheit zu fordern, die die einschlägigen Artikel des Internationalen Privatrechts im Code civil nicht gewährleisteten. Betrachtet man das Ringen um Freiheit und Gleichheit als den universal wirkenden rechtkulturellen Beitrag Europas, verdient Foelix das Attribut eines europäischen Juristen.