Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
Patrick Aligbe
Zum Werk
Das Werk befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen und der rechtlichen Zulässigkeit von Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen. Auf einen kurzen Überblick zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen folgt eine umfangreiche Darstellung der in der Praxis vorhandenen Problemstellungen wie den allgemeinen Einstellungsuntersuchungen, Untersuchungen im bestehenden Beschäftigungsverhältnis und den Regelungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Hierbei werden sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die datenschutzrechtlichen Aspekte beleuchtet.
Erläutert werden darüber hinaus noch wichtige praxisrelevante Themenfelder wie Alkohol- und Drogenscreenings, HIV, die Behandlung von Eignungsvorbehalten (z.B. § 7 ArbSchG), TVöD, Untersuchungen bei oder nach Arbeitsunfähigkeit, Untersuchungen nach dem JArbSchG, Untersuchungen aus besonderem Anlass, Schwangerschaft und Behinderung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Ausführlich wird auch das Problem der auflösenden Bedingung im Arbeitsvertrag bei Einstellungsuntersuchungen erläutert.
Ferner wird auch die Thematik der ärztlichen Schweigepflicht ausführlich behandelt sowie auch „Randfelder“ wie die freie Arztwahl, Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen, Kostentragung oder die Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erläutert.
Vorteile auf einen Blick
– zusammenfassende und an der Praxis orientierte Darstellung der Thematik
– prägnante Leitsätze, Beispiele und Praxistipps erleichtern das schnelle Nachschlagen von vorhandenen Problemstellungen
– eignet sich sowohl zur schnellen Problemfindung als auch zum vertiefenden Befassen mit den rechtlichen Problemen
Zum Autor
Der Autor ist bei einem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst tätig und mit den rechtlichen Problemen von Eignungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen seit Jahren bestens vertraut.
Zielgruppe
Für Personalabteilungen, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Unfallversicherungsträger, Aufsichtsbehörden und Personalvertretungen.