Einstweiliger Rechtsschutz im GmbH-Recht.
Tim Gühring
Einstweiliger Rechtsschutz muss einerseits schnell und effektiv und andererseits genau sein. Im GmbH-Recht ist diese Gratwanderung besonders ausgeprägt. Hier führen Eilrechtsschutzmaßnahmen schnell zu weitreichenden Folgen, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
Die Arbeit untersucht dieses Spannungsverhältnis anhand aktueller Beispiele: Das Informationsrecht des Gesellschafters (§ 51a GmbHG), die Gesellschafterbeschlussfassung, die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund (§ 38 Abs. 2 GmbHG) und die Gesellschafterliste (§ 16 GmbHG). Die Untersuchung widmet sich den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen in diesen Gebieten einstweiliger Rechtsschutz möglich ist. Ferner analysiert sie, welche Risiken durch das summarische Verfahren drohen und wie ihnen begegnet werden kann. Auf dieser Grundlage werden sodann Schlüsse für den einstweiligen Rechtsschutz im GmbH-Recht im Allgemeinen gezogen.