Elektronische Unterschriftsverfahren in der Telekommunikation
Rechtliche Rahmenbedingungen und Einzelfragen
Jürgen W. Goebel
Die Aufgabe, die sich TeleTrusT gestellt hat, ist also zum Teil technischer Art; zum anderen – nicht weniger wesentlichen Teil – bietet sie eine juristische bzw. gesellschaftliche Problematik. Die technische Entwicklung soll nicht an der Welt des Rechts vorbeilaufen und dann, wenn sie in Gebrauch genommen wird, Probleme aufwerfen, die die Rechtsausübung erschweren. Vielmehr soll die Technik den rechtlichen Erfordernissen möglichst angepaßt werden. Aus diesem Grunde muß insbesondere die persönliche eigenhändige Unterschrift zum Vorbild für eine nicht weniger persönliche aber dem elektronischen Medium gemäße Unterschrift dienen. Die bekannten technischen Mechanismen sowie die systemarchitektonischen Vorkehrungen müssen deshalb auch in die Welt des Rechts hineingetragen und unter Juristen diskutiert werden; es müssen Wege gefunden werden, wie ihr Gebrauch in die unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme eingebettet werden kann; an dieser Notwendigkeit führt kein Weg vorbei. Solche gesellschaftlichen und rechtlichen Forderungen an technische Systeme werden häufig zu spät gestellt. Das Recht muß dann in das Prokrustesbett einer an ihm vorbeientwickel ten Technik gelegt werden. Das soll durch die von TeleTrusT angestrebte Zusammenarbeit von Technikern und Juristen vermieden werden. Es fehlt aber noch eine tragfähige Verstän digungsbasis. Die von den beiden Autoren -beides Juriste- geleistete Arbeit soll dafür Grund . legen. Insbesondere soll sie Interesse anregen und zu einer fruchtbaren Diskussion führen. Das ist der Zweck, den TeleTrusT mit dieser Veröffentlichung verfolgt.