Enthaltung und Nichtbeteiligung bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen.
Jan Roscheck
Vom Volk über die Parlamente und die Verwaltungsausschüsse bis zu den Gerichten gibt es eine Vielzahl von staatlichen Kollegialorganen, die in Wahlen und Abstimmungen entscheiden. Die Mitglieder dieser Gremien haben neben einer Entscheidung mit Ja oder Nein unter Umständen auch die Möglichkeit, durch Fernbleiben nicht an der Abstimmung teilzunehmen oder sich bei der Abstimmung der Stimme zu enthalten. Enthaltung und Nichtbeteiligung ist ungeachtet der Notwendigkeit ihrer Unterscheidung eine neutrale Haltung gemeinsam, die sie neben Zustimmung und Ablehnung als dritte Variante des Verhaltens von Stimmberechtigten bei kollektiven Entscheiden erscheinen lässt.
Jan Roscheck beschäftigt sich mit dieser Form des Verhaltens bei staatlichen Wahlen und Abstimmungen in der Bundesrepublik. Grundfragen sind dabei die individuelle Zulässigkeit von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen (Bestehen einer Stimmpflicht) und die Auswirkungen von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen auf das Zustandekommen von Beschlüssen (Quoren und Mehrheiten). In der Praxis gibt es zwischen den einzelnen Kollegien große Unterschiede in der Behandlung von Enthaltungen und Nichtbeteiligungen. Nicht selten besteht hierüber auch Streit.
Der Autor stellt die in den verschiedenen Gremien geltenden Regeln mit ihren Hintergründen umfassend dar. Dabei gelangt er zu dem Ergebnis, dass der Zahl der Mitglieder des jeweiligen Kollegiums entscheidende Bedeutung zukommt.