Erbrechtlicher Erwerb im Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
Alexandra Lehmann
Die Autorin untersucht die Konstellation, dass ein Insolvenzschuldner vor oder nach Eröffnung des Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahrens eine Erbschaft, ein Vermächtnis oder einen Pflichtteilsanspruch erwirbt. Das Vermögen, welches der Schuldner in diesem Zeitraum erwirbt, ordnet die Verfasserin der Insolvenzmasse zu. Die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Schuldners wird eingehend untersucht und im Ergebnis verneint. In Bezug auf das Restschuldbefreiungsverfahren wird die Auffassung vertreten, dass keine Obliegenheit besteht, erbrechtlich erworbenes Vermögen herauszugeben. Exemplarisch wird für die Erbschaft ein von der gesetzlichen Regelung abweichender Vertrag zwischen Schuldner und Gläubigern untersucht. Die Autorin bejaht die Wirksamkeit und stellt die Durchsetzbarkeit dar.