Fehlerhafter Gesellschafter und fehlerhaftes Organ.
Zugleich eine Besprechung des Urteils BGHZ 196, 195.
Daniel Doetsch
Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft und die Lehre vom fehlerhaften Organ sind miteinander im Zusammenhang stehende Grundsätze, die aus der gesellschaftsrechtlichen Praxis nicht hinwegzudenken sind. Die durch Gesetz angeordneten Rechtsfolgen der Unwirksamkeit bestimmter Maßnahmen sind zu starr und würden in der Praxis zu untragbaren Ergebnissen führen.
Daniel Doetsch untersucht den Zusammenhang beider Lehren zueinander, deckt Widersprüche und Ungenauigkeiten auf und stellt dann dar, dass beide Rechtsinstitute auf derselben Grundlage beruhen und auch dieselben Voraussetzungen haben. Nach einer Diskussion des zur fehlerhaften Aufsichtsratswahl ergangenen Urteils BGHZ 196, 195 zieht der Autor den Schluss, dass sämtliche Aussagen, die zu der einen Lehre getroffen werden, auch auf die andere Lehre übertragbar sind. Während sich die Rechtsprechung nicht durch Konsistenz, sondern zunehmend durch Einzelfallentscheidungen auszeichnet, schlägt der Autor ein stringentes und simples Anwendungskonzept vor.