First in time, first in right.
Das Prioritätsprinzip im deutschen und US-amerikanischen Zwangsvollstreckungsrecht.
Colin Becker
Im deutschen und US-amerikanischen Zwangsvollstreckungsrecht gilt das Prioritätsprinzip, das dem früher vollstreckenden Gläubiger vor nachvollstreckenden Gläubigern den Vorrang bei der Verteilung des Vollstreckungserlöses sichert. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Rangverhältnis konkurrierender Gläubiger richtet sich also nach ihrer zeitlichen Reihenfolge. Die Frage ist, nach welcher zeitlichen Reihenfolge? Wer ist »Erster«? Kommt es auf den Zeitpunkt des Titelerwerbs, der Stellung des Vollstreckungsantrags oder der Vornahme des Vollstreckungszugriffs an? Der deutsche Gesetzgeber hat sich für die Ausgestaltung des Prioritätsprinzips als »Prinzip des ersten Zugriffs« entschieden. In den USA trifft man neben dieser noch auf andere Spielarten der Priorität. Gesucht ist die Lösung, die die Stärken des Prioritätsprinzips am besten zur Geltung bringt: seine Praktikabilität als Verteilungsmodus und seinen Anreiz zu rascher Privatinitiative in der Zwangsvollstreckung.
Der Autor befaßt sich zunächst mit den Grundlagen des vollstreckungsrechtlichen Prioritätsprinzips. Sodann folgt die Gegenüberstellung von deutschem und US-amerikanischem Recht. Der Schwerpunkt liegt bei der Darstellung der US-amerikanischen Prioritätsprinzipien. Als Gegenpole kristallisieren sich die deutsche Priorität des Vollstreckungszugriffs und die US-amerikanische Priorität der Urteilsregistrierung heraus. Schließlich wird untersucht, ob das US-amerikanische Recht Anregungen für eine deutsche Reform geben kann. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die in den USA mögliche Rangwahrung mittels Generalpfandrechts und der Einsatz computerisierter Pfandregister in der Mobiliarvollstreckung. In einigen Bundesstaaten der USA zeichnet sich schon heute ab, wie ein modernes vollstreckungsrechtliches Prioritätsprinzip im Zeitalter des Computers aussehen könnte.