Föderale Vielfalt in Deutschland im Widerstreit zum Bürgerinteresse
Eine verfassungsrechtliche Betrachtung
Gerhard Kappius
Die föderale Struktur Deutschlands gestattet den Ländern, gleiche Sachverhalte unterschiedlich zu regeln. Abweichende Landesregelungen schaffen dabei Barrieren für die Bürger, wie etwa beim Wechsel in das Bildungssystem eines anderen Landes. Der Autor prüft aus verfassungsrechtlicher Sicht, ob sich Rechte der Bürger auf Angleichung von Landesrecht oder andererseits staatliche Pflichten zur Rücksichtnahme auf Bürgerinteressen begründen lassen. Einen Ansatzpunkt bietet Art. 33 Abs.1 GG, der eine Diskriminierung bei der Erfüllung von Rechtsvoraussetzungen mit Landesbezug untersagt. De constitutione ferenda legt der Autor nahe, die Länder durch eine Vorgabe im GG zur Harmonisierung ihrer Gesetze mit Blick auf Bürgerbelange zu verpflichten oder dem Bundesgesetzgeber eine Koordinierungskompetenz gegenüber den Ländern einzuräumen. Zudem zeigt er Instrumente der föderalen Selbstkoordination im amerikanischen Recht und EU-Recht auf.