Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen beim Rechtsträgerwechsel.
Unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsträgerwechsels vom öffentlichen in das private Recht.
Hans-Jürgen Rupp
Übertragungen von Betrieben und Dienststellen sowie Veränderungen auf Rechtsträgerebene können zur Folge haben, dass für Betriebe oder Dienststellen zukünftig ein anderes Mitarbeiterbeteiligungsgesetz (BetrVG, BPersVG etc.) anwendbar ist als zuvor. In diesem Fall, der sich in der Praxis am häufigsten im Rahmen von Privatisierungen ergibt, stellt sich auch die Frage, inwiefern vorhandene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen fortgelten können. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Frage an.
Eingehend wird zunächst die Rechtslage bei betrieblichen Umstrukturierungen und Rechtsträgerwechseln innerhalb des Anwendungsbereichs des BetrVG untersucht und ein dogmatisches Konzept für die unumstrittene kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei Wahrung der betrieblichen Identität entwickelt. Ausgehend von diesem Konzept wird die Frage der Fortgeltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen in den Konstellationen des Rechtsträgerwechsels über den Anwendungsbereich eines Mitarbeiterbeteiligungsgesetzes hinaus erörtert und einer überzeugenden Lösung zugeführt. Die Arbeit schließt mit einem abrundenden Blick auf vergleichbare Probleme im Anwendungsbereich der kirchlichen Mitarbeiterbeteiligungsgesetze.