Frankens Policey
Alltag, Recht und Ordnung in der Frühen Neuzeit
Wolfgang Wüst
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und seinen Regionen – die „Franconia“ präsentiert sich unter einem Brennglas herausgehoben – setzten Institutionen und Kanzleien, Räte und Regierende auf eine in der Antike entworfene, im Mittelalter geborene und in der Frühen Neuzeit ausgereifte Form zur Vermittlung allgemeiner Wertmaßstäbe. Diese Gesetzgebung war – trotz Scheidung in spezielle bis allgemeine, Orte und Personen konkret oder pauschal berührende Materien – vor der Nationenbildung des 19. Jahrhunderts umfassend angelegt. Als „gute“ Policey – im Unterschied zur heutigen Polizei als staatlichem Vollzugsorgan – gliederte sie sich in „ordinationes speciales“ (Kleider- und Luxusordnungen; Kirchen- und Sonntagsschutz; Bier-, Wein- und Branntweingebote; Jagd-, Bau-, Markt-, Wirtshaus-, Gesundheits-, Trauer- oder Ehevorschriften; Glücksspiel- und Lottoverbote usw.), „imperiales“ (Länder- und Reichsordnungen) und „provinciales“ (Gebiets-, Städte-, Markt-, Wald- und Dorfordnungen).