Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse
Katharina Weidl
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.