Freiwillige Kapitalmarktkommunikation und zivilrechtliche Haftung
Michael Knierbein
Angesichts der hohen Bedeutung von Informationen für die Preisbildung am Kapitalmarkt ist die zivilrechtliche Haftung für freiwillige Kapitalmarktkommunikation im deutschen Recht bislang nur unzureichend geregelt. Abhilfe verspricht eine gesetzliche Neuregelung, die sich einerseits an der existierenden Kapitalmarktinformationshaftung orientiert, andererseits aber auch die Eigenheiten freiwilliger Kommunikation berücksichtigt. Das Werk unternimmt den Versuch, eine solche Neuregelung als Ergänzung zu den §§ 97, 98 WpHG zu formulieren.