Geheimnisschutz im Zivilprozess
Neues altes Problemfeld nach Umsetzung der Enforcement-Richtlinie (RL 2004/48/EG)
Andreas Bahner
Jedem Unternehmer ist klar: Geschäftsgeheimnisse werden unter Verschluss gehalten. Was aber passiert, wenn eine außenstehende Person – womöglich sogar ein Konkurrent – eben diese geheimhaltungsbedürftigen Daten und Kenntnisse herausverlangt? Die Studie zeigt den Weg zur einzigen Möglichkeit, die betroffenen Interessen gleichermaßen zu schützen, ohne einer Seite den Vorzug zu geben; zur Herstellung praktischer Konkordanz und Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes: die Einführung eines relativen Geheimverfahrens im deutschen Zivilprozessrecht.