Gerechtere Prüfungsentscheidungen.
Möglichkeiten und Grenzen der Herbeiführung materieller Gerechtigkeit durch gerichtliche Kontrolle und Gestaltung des Verwaltungsverfahrens.
Mareike Lampe
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die (gerichtliche) Kontrolle von berufsbezogenen akademischen und staatlichen Abschlußprüfungen. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben im Prüfungsrecht werden ausführlich behandelt. Besondere Beachtung findet das Grundrecht der Berufsfreiheit, weil dieses durch Prüfungen zum Zwecke der Gewährleistung einer gemeinwohlverträglichen Berufsausübung Einschränkungen erfährt.
Mareike Lampe gibt einen instruktiven Überblick über die einschlägige Rechtsprechung, das weit verzweigte Schrifttum und nimmt eine eigene Bewertung vor. Besondere Berücksichtigung finden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991, in denen das Gericht die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen enger als die bis dahin übliche Rechtsprechungspraxis zieht. Die Verfasserin sieht darin zwar eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kandidaten. ihrer Ansicht nach zeigen die Entscheidungen jedoch auch, daß die inhaltliche Steuerung von Prüfungsentscheidungen nach wie vor nur in geringem Maße möglich ist. Die Autorin erarbeitet „Wege zu gerechteren Entscheidungen“: Hierfür fordert sie einen systematischen Katalog von allgemeingültigen Bewertungsgrundsätzen sowie die Erstellung von Bewertungskriterien durch den einzelnen Prüfer. Darüber hinaus verlangt sie u. a. von Prüfern prüfungswissenschaftliches Hintergrundwissen, befürwortet ein Mehrprüfersystem mit verdeckter Bewertung und vertritt die gewagte, aber mit ernstzunehmenden verfassungsrechtlichen Argumenten begründete Forderung einer unbeschränkten Wiederholbarkeit von Prüfungen.
In ihrer Untersuchung deckt die Verfasserin Unzulänglichkeiten im Prüfungsverfahren auf und macht konstruktive Verbesserungsvorschläge, die einen Beitrag zu gerechteren Prüfungsentscheidungen leisten können. Gleichzeitig verliert sie dabei nicht die Grenzen aus den Augen, an die Modifikationen – insbesondere inhaltlicher Art – wegen prüfungsimmanenter Spezifika stoßen.