Gerichte als politische Akteure
Zur funktionalen Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit in Demokratien
Armin Glatzmeier
Gerichte leisten in Demokratien einen zentralen Beitrag zur Funktion des politischen Systems und zur politischen Steuerung. Je nach Ausgestaltung der gerichtlichen Kontrollregime wirken sie u.a. an der Wahrung der Kohärenz des Normensystems, der Durchsetzung subjektiver Rechte sowie dem Erhalt und der Stabilisierung der Funktion des jeweiligen politischen Systems mit. Ihre politische Rolle erschöpft sich dabei nicht in der Normenkontrolle und der funktionale Beitrag der Verfassungsgerichtsbarkeit zum politischen System ist nur ausschnittsweise erkennbar, beschränkt man die Betrachtung auf die Rechtsprechung eines Verfassungsgerichts bzw. Supreme Court. Ausgehend von der historischen Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit und im Diskurs mit zentralen Forschungsansätzen schlägt der Autor eine Neudefinition der Begriffe „Verfassungsgericht“ und „Verfassungsgerichtsbarkeit“ für den politikwissenschaftlichen Vergleich vor und entwickelt ein Grundmodell gerichtlicher Kontrollregime.