Gibt es nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB) noch ärztliche Behandlungsverträge unter dem Werkvertragsregime? von Behne,  Annekatrin

Gibt es nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB) noch ärztliche Behandlungsverträge unter dem Werkvertragsregime?

Den Vertrag zwischen Arzt und Patient kennzeichnen ein besonderes Vertrauensverhältnis und die Eigenart, dass eine Leistung am Menschen erbracht wird. Vor diesem Hintergrund und mangels einer gesetzlichen Regelung wurde früher viel über die Rechtsnatur dieses besonderen Vertrages diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen existierten vor allem zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ärztliche Behandlungsverträge dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013 wurde der Behandlungsvertrag in § 630a BGB normiert. Nach § 630b BGB soll auf Behandlungsverträge das Dienstvertragsrecht Anwendung finden. Doch hat sich dadurch der Streit um die Rechtsnatur des Vertrages endgültig erledigt? Die Dissertation befasst sich mit der Frage, ob es auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes und entgegen der Zuweisung des § 630b BGB noch ärztliche Behandlungsverträge gibt, die dem Werkrecht unterfallen. Das erste Kapitel widmet sich der Rechtslage vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Die Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und –lehre endet mit dem Ergebnis, dass der Vertrag früher überwiegend als Dienstvertrag eingeordnet wurde. Im Folgenden werden Fallgruppen analysiert, in denen die Anwendung von Werkvertragsrecht in Betracht gezogen wurde. Hierzu gehören zum Beispiel zahnprothetische Behandlungen, nicht indizierte kosmetische Operationen, die Anfertigung von technischen oder orthopädischen Hilfsmitteln sowie die Sterilisation und Kastration. Im zweiten Kapitel werden die Gesetzeshistorie, der Erlass und der Charakter des Patientenrechtegesetzes nachvollzogen. Das letzte Kapitel befasst sich mit der Rechtslage nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes. Kritisch erörtert werden die für die Einordnungsfrage relevanten §§ 630a und 630b BGB. Wer gehört zum Kreis der Leistungserbringer und was ist unter der „medizinischen Behandlung“ zu verstehen? Im Folgenden setzt sich die Verfasserin damit auseinander, wie die dargestellten problematischen Behandlungsverträge nach der gesetzlichen Neuregelung zu qualifizieren sind. Anschließend werden die praktischen Konsequenzen dieser juristischen Einordnung erörtert. Wie ist mit Leistungsstörungen und dem Abnahmeerfordernis umzugehen? Steht dem Arzt ein Recht auf Nachbesserung zu? Kritisch in den Blick genommen werden zudem ärztliche Erfolgsversprechen. Sind solche überhaupt zulässig und welche Anforderungen sind daran zu stellen? Abgerundet wird das Werk mit einem Gesetzesvorschlag der Verfasserin, der die in der Studie gefundene Kritik umsetzt.

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