Grenzen der gegenseitigen Anerkennung bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
Karina Kopowski
Bei Übergabeverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls können einzelne Umstände die Reichweite der gegenseitigen Anerkennung begrenzen und dazu führen, dass die Vollstreckung abgelehnt wird. In der vorliegenden Untersuchung rückt insbesondere in den Fokus, welche Grenzen der gegenseitigen Anerkennung – abseits der normierten Ablehnungsgründe – aus der Einbettung des Rahmenbeschlusses in das Primärrecht der Europäischen Union erwachsen. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Ablehnungsgründe zur Wahrung der (Unions-)Grundrechte im Übergabeverkehr erarbeitet die Studie im Ergebnis einen Leitfaden zu den Prüfungsschritten, die von der vollstreckenden Behörde im Rahmen ihrer Übergabeentscheidung zu berücksichtigen sind.