Grenzüberschreitende Rechtsformwechsel in der Europäischen Union.
Unter besonderer Berücksichtigung der Richtlinie (EU) 2019-2121 und ihrer Implikationen für Personengesellschaften.
Raphael Hilser
Das bislang vor allem richterrechtlich geprägte Europäische Umwandlungsrecht wird mit der im Jahr 2019 verabschiedeten, aber noch umsetzungsbedürftigen, Mobilitätsrichtlinie auf ein vollkommen neues rechtliches Fundament gestellt. Die Arbeit widmet sich der Aufarbeitung dieses neuen Rechtsrahmens. Hier steht insbesondere die Untersuchung des Spannungsverhältnisses zwischen dem Interesse an effizienter Gesellschaftsmobilität und dem Interesse an einem adäquaten Schutz der Stakeholder-Interessen im Vordergrund. Der durch die Mobilitätsrichtlinie vermittelte Harmonisierungsfortschritt wird gleichzeitig zum Anlass genommen, das nicht vereinheitlichte Recht der grenzüberschreitenden Formwechsel von Personengesellschaften de lege lata zu untersuchen und die Implikationen der Mobilitätsrichtlinie für diese Umwandlungsform aufzuzeigen. Zuletzt werden die fortbestehenden Mobilitätshindernisse im Binnenmarkt dokumentiert und Lösungsvorschläge, insbesondere auf Ebene des Kollisionsrechts, zur Förderung der Gesellschaftsmobilität unterbreitet.