Grundfragen des Rücktritts vom Versuch in Theorie und Praxis
Klaus Ulsenheimer
Frontmatter — VORWORT — INHALTSVERZEICHNIS — LITERATURVERZEICHNIS — ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS — EINLEITUNG — ERSTER TEIL. Das Bild der Rücktrittsjudikatur im Überblick — I. Widersprüchliche und unbillige Entscheidungen — II. Wandlungen und Entwicklungslinien der Rechtsprechung — ZWEITER TEIL. Die theoretischen Grundlagen des Rücktrittsprivilegs: Seine Rechtfertigung und systematische Stellung im Deliktsaufbau — I. Die Bestandsaufnahme der bisherigen Erklärungsversuche — II. Kritische Würdigung der einzelnen Begründungsansätze — III. Darstellung der eigenen Rücktrittskonzeption — IV. Die gegen die „Schuldlösungen“ im allgemeinen vorgetragenen Einwände und ihre Beachtlichkeit gegenüber der hier entwickelten Auffassung vom Rücktritt als „Entschuldigungsgrund“ — V. Die Einordnung des Rücktritts außerhalb des Bereichs der Schuld – kritische Würdigung der einzelnen Auffassungen — DRITTER TEIL. Die Abgrenzung zwischen „unbeendetem“ und „beendetem“ Versuch — I. Die Entwicklung der Lehre vom „unbeendeten“ und „beendeten“ Versuch in historischer Sicht — II. Die Umgrenzung des Bereichs des Rücktritts vom sogenannten „unbeendeten“ Versuch: Unterlassene Deliktsfortsetzung oder Nichtwiederholung des Versuchs nach einem „Fehlschlag“? — III. Die Bedeutung einer objektiv bestehenden „Erfolgsgefahr“ für die Abgrenzungsproblematik „unbeendeter“-„beendeter“ Versuch — IV. Der eigene Standpunkt zum Problem der Abgrenzung von „unbeendetem“ und „beendetem“ Versuch — VIERTER TEIL. Die Inhaltsbestimmung des Merkmals „freiwillig“ — I. Die „Freiwilligkeit“ als materielle Grundvoraussetzung jedes strafbefreienden Rücktritts — II. Die Rechtsprechung zum Problem der „Freiwilligkeit“ des Rücktritts — III. Zusammenfassung der Ergebnisse des Rechtsprechungsüberblicks — IV. Die Inhaltsbestimmung des Merkmals „freiwillig“ durch die Literatur — V. Zur Kritik der psychologischen Freiwilligkeitsdeutung — VI. Die Ermittlung „freiwilligen“ Rücktritts als Wertungsproblem — VII. Der „freiwillige“ Rücktritt als Ausdruck rechtstreuer Gesinnung — Anhang