Grundfragen zur Einführung des monistischen Modells in das deutsche Aktienrecht von Hochstein,  Dirk

Grundfragen zur Einführung des monistischen Modells in das deutsche Aktienrecht

Wettbewerb um die Gunst der Anleger. In der heutigen Zeit ist es für Unternehmen von essentieller Bedeutung, sich schnell an geänderte Markterfordernisse anzupassen. Eine Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sind dessen gesunde Führungs- und Verwaltungsstrukturen. Diese sollen es ermöglichen, Entscheidungen schnell zu treffen und effizient umzusetzen. Diesen Anforderungen kann das aktuelle Gebilde der deutschen Aktiengesellschaft oft nicht gerecht werden, da sich deren bisheriges Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat zum Teil lähmend auf eine schnelle und effizient umzusetzende Strategiefindung auswirkt. Dieses Problem besteht speziell im Hinblick auf Unternehmen des Mittelstandes, welche im besonderen Maße auf eine schnelle Marktanpassung angewiesen sind. Seit dem 8.10.2004 ist es nun möglich, eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) zu gründen. Die SE ermöglicht es europaweit tätigen Unternehmen, als europäische Kapitalgesellschaft anstelle einer zweigliedrigen Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat (dualistisches Verwaltungsmodell) ein monistisches Verwaltungsmodell in Form eines „Verwaltungsrates“ oder „Board“ zu implementieren. Dieses System kennen bereits einige Nachbarländer auf nationaler Ebene, wie z.B. Großbritannien, Schweiz, Frankreich und Italien, wobei die beiden letztgenannten eine Wahlmöglichkeit vorsehen. Durch die Einführung der SE sowie das in ihr verankerte monistische Verwaltungssystem einer Gesellschaftsverfassung stellt sich die Frage, ob es möglich wäre, dieses Modell im Hinblick auf die deutsche Aktiengesellschaft (AG) in das deutsche AktG zu integrieren und dessen Vorteile für deutsche Unternehmen fruchtbar zu machen. Anhand dieser Studie wird mittels konkreter gesetzlicher Regelungen überprüft, ob es überhaupt möglich wäre, das monistische Verwaltungsmodell für eine AG in das deutsche AktG unter Beachtung der deutschen Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung sowie des deutschen Konzernrechts zu integrieren. Als Grundlage dienen in diesem Zusammenhang die einzelnen Regelungen des monistischen Verwaltungsmodells der SE. Der Verfasser gibt darüber hinaus teilweise Anregungen dahingehend, wie eine derartige Gestaltung des deutschen AktG, der deutschen Arbeitnehmermitbestimmungs- und Konzernrechtsregelungen aussehen könnte. Dabei bezieht der Verfasser, soweit möglich, die Regelungen anderer Länder zum monistischen Modell rechtsvergleichend mit ein. Diese dienen als Anregungen für eine Flexibilisierung des deutschen Aktienrechts sowie als Diskussionsgrundlage für einen rechtswissenschaftlichen Diskurs.

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