GWB – VgV
Leistungsvergabe nach VgV und Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 4. Teil
Hans Schaller
Zum Werk
Die neue Vergabeverordnung (VgV) regelt auch die Leitungsvergabe der öffentlichen Hand. Sie verfügt über einen sehr großen Anwendungsbereich, da alle Beschaffungsaufträge, von Büromaterial bis hin zur kostenintensiven Ausstattung von Krankenhäusern, nach ihren Regeln durchzuführen sind.
Da die auch anzuwendenden Grundsätze des Vergaberechts im GWB enthalten sind, wird dieses mit erläutert.Vorteile auf einen Blickleicht fassliche Erläuterung der VgVSchwerpunkt auf der praktischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben auf ein Vergabeverfahrenwichtige Hinweise zur Verhütung von Manipulation und Korruption im öffentlichen Vergabewesen
Zur Neuauflage
Mit der Vergaberechtsreform 2016 ist die Leistungsvergabe, die früher in der VOL/A geregelt war, in die neue Vergabeverordnung (VgV) integriert worden. In dem Kommentar werden schwerpunktmäßig die Regelungen erläutert, die die Vergabe von Lieferleistungen zum Gegenstand haben. Das GWB 4. Teil wir mit einbezogen, soweit dies zum Verständnis der VgV-Regelungen erforderlich ist.
Zielgruppe
Für Dienststellen von Kommunal-, Länder- und Bundesbehörden, Rechtsanwälte und Gerichte.