Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG
Gabriele Apfelbacher, Ralf Becker, Carsten Berrar, Eckart Bueren, Hans Diekmann, Michael Fischer, Holger Fleischer, Sebastian Goslar, Bernd Graßl, Holger Hofmeister, Matthias Kiesewetter, Dirk Köcher, Klaus von der Linden, Andreas Merkner, Michael Nietsch, Gerold Niggemann, Stephan Oppenhoff, Nikolaos Paschos, Wilhelm Reinhardt, Anja Rodde, Christoph Rothenfußer, Klaus Ulrich Schmolke, York Schnorbus, Marco Sustmann, Clemens Taupitz, Konstantin Technau, Hans-Ulrich Wilsing, Tilman Wink, Hubertus Witte, Christoph Wolf
Zum Werk
Das Werk bietet eine vollständige, praxisnahe, zugleich aber wissenschaftlich vertiefte Darstellung des deutschen und europäischen Rechts öffentlicher Übernahmen sowie ausgewählter Fragen des Übernahmerechts weiterer Jurisdiktionen, die bei Übernahmen nach dem WpÜG regelmäßig eine Rolle spielen. Es sollen sämtliche Rechts- und Praxisfragen bei öffentlichen Übernahmen aus Sicht des Bieters als auch aus Sicht der Zielgesellschaft erörtern werden. Dabei sollen insbesondere auch solche Themen Beachtung finden, die bei der Vorbereitung und Durchführung von Übernahmen eine große Rolle spielen, thematisch jedoch außerhalb des WpÜG anzusiedeln sind und daher in verfügbaren Kommentaren allenfalls am Rande behandelt werden.
Des Weiteren soll taktischen Erwägungen, die in der Praxis bei der Planung von Unternehmensübernahmen immer wieder eine Rolle spielen, Platz eingeräumt werden.
Konzeptionell ist das Handbuch dem Münchener Handbuch zum Gesellschaftsrecht/Bd. 4: AG ähnlich.
Vorteile auf einen Blick
– systematische und strukturierte Darstellung der Themenbereiche im Zusammenhang
– Berücksichtigung wichtiger Arbeiten im Vorfeld einer Übernahme sowie der sich an eine Übernahme anschließenden Maßnahmen
– Berücksichtigung steuerlicher Erwägungen
– Darstellung der Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
– eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung
Zielgruppe
Für wirtschaftsberatende Rechtsanwälte (neben Großkanzleien insb. auch mittelständische und kleinere Kanzleien), Rechtsabteilungen börsennotierter Unternehmen, Hochschulen, Politik und Verbände.